Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Einleitung
Wir sind bestrebt, unsere Website https://perfectbody-rosenheim.de in Übereinstimmung mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) barrierefrei zugänglich zu machen. Unser Ziel ist es, allen Nutzern, insbesondere auch Menschen mit Beeinträchtigungen, eine leichte und uneingeschränkte Nutzung zu ermöglichen.
Diese Erklärung beschreibt den Stand der Barrierefreiheit unserer Website, die Maßnahmen zur Beseitigung von Barrieren sowie Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme und Beschwerde.
Geltungsbereich dieser Erklärung
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://perfectbody-rosenheim.de.
Dienstleistungsbeschreibung
Auf dieser Website bieten wir folgende Leistungen an: Waren
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Unsere Website erfüllt teilweise die Anforderungen des BFSG in Verbindung mit der BFSGV, die geltenden technischen Standards der europäischen Norm EN 301 549 und der Web Content Accessibility Guidelines WCAG 2.1. Die WCAG-Konformität entspricht der Stufe AA.
Umgesetzte Maßnahmen zur Beseitigung von Barrieren
- Klar erkennbare Schriftgrößen und starke Farbkontraste
- Alternativtexte für Bilder
- Anpassbare Darstellungsoptionen für verschiedene Endgeräte (Smartphones, Tablets, Desktop-Computer etc.)
Vier bekannte Barrierefreiheitsprobleme (u. a. fehlende Alt-Texte/Label-Zuordnungen) sind noch in Bearbeitung. Weitere Optimierungen sind geplant.
Nicht barrierefreie Inhalte aufgrund wirtschaftlicher Unzumutbarkeit
Einige Barrieren auf unserer Website können aufgrund wirtschaftlicher Unzumutbarkeit nicht kurzfristig behoben werden. Dazu gehören:
- Komplexe interaktive Anwendungen und spezielle Funktionen auf unserer Website erfordern erhebliche finanzielle und personelle Ressourcen, um sie vollständig barrierefrei zu gestalten.
- Die Behebung der verbleibenden Barrieren ist derzeit wirtschaftlich nicht zumutbar, da eine vollständig barrierefreie Umsetzung im OnPage Composer sowie durch verwendete Templates und Plugins nur mit erheblichem technischen und finanziellen Aufwand möglich ist.
- Eine barrierefreie Überarbeitung ist jedoch mittelfristig vorgesehen.
- Einzelne fehlende Alternativtexte bei Bildern, unvollständige semantische Auszeichnungen und eingeschränkte Tastaturbedienbarkeit in Modulen.
Barrieren melden, Feedback und Kontaktdaten
Falls Sie auf unserer Website auf Barrieren stoßen oder Unterstützung bei der Nutzung der Website benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir freuen uns auf Ihr Feedback und bemühen uns, die gemeldeten Barrieren im Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten schnellstmöglich zu beheben.
Kontakt:
Perfectbody Rosenheim
Eichfeldstraße 22, 83026 Rosenheim
E-Mail: apixner@gmx.de
Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Falls Sie auf Ihre Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden:
MLBF (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: 0391 567-4530
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de
Erstellungsprozess dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde durch interne Tests erstellt.
Methoden zur Prüfung der Barrierefreiheit:
Die Prüfung der Barrierefreiheit erfolgte mittels automatisierter Analyse mit dem WAVE Web Accessibility Evaluation Tool (https://wave.webaim.org) auf Grundlage der WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA.
Dabei wurden unter anderem Kontrastverhältnisse, semantische Struktur, Alternativtexte für Bilder sowie Formularbedienbarkeit überprüft. Ergänzend erfolgte eine manuelle Sichtprüfung der Tastaturbedienbarkeit und der semantischen HTML-Struktur im Browser.
Eine vollständige Zertifizierung oder Prüfung durch eine externe Stelle liegt derzeit nicht vor, ist jedoch perspektivisch vorgesehen.
Aktualisierung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde mit größter Sorgfalt erstellt. Sie wird regelmäßig überprüft und aktualisiert, um die jeweils aktuellen Anforderungen und Standards zu erfüllen.
Letzte Aktualisierung: 03.07.2025
Quelle: https://www.haendlerbund.de